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Die meisten Krankenkassen vergüten einen Teil der Kosten über die Zusatzversicherung „Komplementärmedizin“.Bitte erkundigen Sie sich vorgängig bei Ihrer Krankenkasse betreffend einer Kostenübernahme. Termine die nicht 24 Stunden im voraus annulliert werden, sind kostenpflichtig und werden zum Stundenansatz von 120 Franken verrechnet.